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(Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 157a Abs. 6 oder 8 erhöhen sich bei übergeleiteten Gemeindebediensteten mit 1) Der Fortlauf von laufenden gesetzlichen Verjährungs-. Jänner 2020 um 2,25%, mindestens jedoch um 50,00 Euro und Verfallfristen betreffend Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, der am 16werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. März 2020 läuft oder nach diesem Tag zu laufen beginnt, wird bis 30. April 2020 gehemmtDie bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.
(Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 157a Abs. 6 oder 8 erhöhen sich bei übergeleiteten Gemeindebediensteten mit 1) Der Fortlauf von laufenden gesetzlichen Verjährungs-. Jänner 2020 um 2,25%, mindestens jedoch um 50,00 Euro und Verfallfristen betreffend Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, der am 16werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. März 2020 läuft oder nach diesem Tag zu laufen beginnt, wird bis 30. April 2020 gehemmtDie bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.