Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Auch zu Leistungsangeboten dieser Leistungsarten sind Mitteilungen vorzunehmen.
(3) Auf diese Mitteilungen ist die Inkrafttretensbestimmung „1. Juli 2020“ in § 43 Abs. 5 Z 2 nicht anzuwenden, sodass die Mitteilungen der in § 25 Abs. 1 Z 3a, 3b und 3c normierten Struktur zu entsprechen haben.
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(2) Auch zu Leistungsangeboten dieser Leistungsarten sind Mitteilungen vorzunehmen.
(3) Auf diese Mitteilungen ist die Inkrafttretensbestimmung „1. Juli 2020“ in § 43 Abs. 5 Z 2 nicht anzuwenden, sodass die Mitteilungen der in § 25 Abs. 1 Z 3a, 3b und 3c normierten Struktur zu entsprechen haben.