§ 39e TDBG 2012 (weggefallen)

Transparenzdatenbankgesetz 2012

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Paragraph 39 e,

§ 42 Abs. 2 zweiter Satz ist nicht anzuwenden§ 39e TDBG 2012 seit 31.12.2021 weggefallen. Paragraph 42, Absatz 2, zweiter Satz ist nicht anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.04.2020 bis 31.12.2025
Paragraph 39 e,

§ 42 Abs. 2 zweiter Satz ist nicht anzuwenden§ 39e TDBG 2012 seit 31.12.2021 weggefallen. Paragraph 42, Absatz 2, zweiter Satz ist nicht anzuwenden.

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