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§ 4 Abs. 1 Z 1§ 44t TabakStG, 3 und 5 und § 4 Abs. 3, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2020, treten mit 1 seit 31.12.2021 weggefallen. April 2020 in Kraft. Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins,, 3 und 5 und Paragraph 4, Absatz 3,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2020,, treten mit 1. April 2020 in Kraft.
§ 4 Abs. 1 Z 1§ 44t TabakStG, 3 und 5 und § 4 Abs. 3, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2020, treten mit 1 seit 31.12.2021 weggefallen. April 2020 in Kraft. Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins,, 3 und 5 und Paragraph 4, Absatz 3,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2020,, treten mit 1. April 2020 in Kraft.