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(Anm.Anmerkung: Abs. 4Absatz 4, aufgehoben durch Z 47Ziffer 47,, BGBl. I Nr. 17/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023,)
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch Z 47, BGBl. I Nr. 17/2023)Anmerkung, Absatz 4, aufgehoben durch Ziffer 47,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023,)
(Anm.Anmerkung: Abs. 4Absatz 4, aufgehoben durch Z 47Ziffer 47,, BGBl. I Nr. 17/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023,)
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch Z 47, BGBl. I Nr. 17/2023)Anmerkung, Absatz 4, aufgehoben durch Ziffer 47,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023,)