Anl. 4

Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2023 bis 31.12.9999
Lichter und Farbe von Signallichtern auf Fahrzeugen

Die Lichter und die Farben von Signallichtern auf Fahrzeugen müssen den Bestimmungen der geltenden EmpfehlungenTabelle 2 der Donaukommission über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe oder der geltenden UNECE-Resolution über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe oder der geltenden Richtlinie 2016/1629/EUÖNORM EN 14744:2005 11 01 entsprechen

Stand vor dem 29.06.2023

In Kraft vom 01.02.2019 bis 29.06.2023
Lichter und Farbe von Signallichtern auf Fahrzeugen

Die Lichter und die Farben von Signallichtern auf Fahrzeugen müssen den Bestimmungen der geltenden EmpfehlungenTabelle 2 der Donaukommission über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe oder der geltenden UNECE-Resolution über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe oder der geltenden Richtlinie 2016/1629/EUÖNORM EN 14744:2005 11 01 entsprechen

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