Anl. 5

Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2023 bis 31.12.9999
Stärke und Tragweite der Signallichter auf Fahrzeugen

Die Stärke und Tragweite der Signallichter auf Fahrzeugen müssen den Bestimmungen der geltenden EmpfehlungenTabelle 1 der Donaukommission über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe oder der geltenden UNECE-Resolution über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe oder der geltenden EU-Richtlinie über die technischen Vorschriften für BinnenschiffeÖNORM EN 14744:2005 11 01 entsprechen.

Stand vor dem 29.06.2023

In Kraft vom 01.02.2019 bis 29.06.2023
Stärke und Tragweite der Signallichter auf Fahrzeugen

Die Stärke und Tragweite der Signallichter auf Fahrzeugen müssen den Bestimmungen der geltenden EmpfehlungenTabelle 1 der Donaukommission über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe oder der geltenden UNECE-Resolution über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe oder der geltenden EU-Richtlinie über die technischen Vorschriften für BinnenschiffeÖNORM EN 14744:2005 11 01 entsprechen.

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