Anl. 26

Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2023 bis 31.12.9999
Der Fahrterlaubnisschein ist beim Transport an Bord mitzuführen

Stand vor dem 29.06.2023

In Kraft vom 01.02.2019 bis 29.06.2023
Der Fahrterlaubnisschein ist beim Transport an Bord mitzuführen

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