Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Kontrolle der im Absseit 05.01.2023 weggefallen. 1 genannten Tiere im Reiseverkehr erfolgt durch die Zollbehörden.
(3) Abweichend von Abs. 1 und 2 unterliegen Heimtiere im Reiseverkehr der veterinärbehördlichen Grenzkontrolle durch die Grenztierärztin oder den Grenztierarzt, sofern dies in einem Rechtsakt der Union ausdrücklich vorgesehen ist.
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(2) Die Kontrolle der im Absseit 05.01.2023 weggefallen. 1 genannten Tiere im Reiseverkehr erfolgt durch die Zollbehörden.
(3) Abweichend von Abs. 1 und 2 unterliegen Heimtiere im Reiseverkehr der veterinärbehördlichen Grenzkontrolle durch die Grenztierärztin oder den Grenztierarzt, sofern dies in einem Rechtsakt der Union ausdrücklich vorgesehen ist.