§ 32 (weggefallen)

Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2019

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.01.2023 bis 31.12.9999
Die Vorgangsweise bei der Dokumentenprüfung, der Nämlichkeitskontrolle und der Warenuntersuchung hat bei Tieren und bei Waren und Gegenständen gemäß den Artikeln 49 bis 52, 55 bis 58, 66, 77 und 79 der Verordnung (EU) 2017/625 und den dazu erlassenen Rechtsakten der Union zu erfolgen§ 32 seit 05.01.2023 weggefallen. Diese Rechtsakte der Union werden von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ veröffentlicht.

Stand vor dem 05.01.2023

In Kraft vom 14.12.2019 bis 05.01.2023
Die Vorgangsweise bei der Dokumentenprüfung, der Nämlichkeitskontrolle und der Warenuntersuchung hat bei Tieren und bei Waren und Gegenständen gemäß den Artikeln 49 bis 52, 55 bis 58, 66, 77 und 79 der Verordnung (EU) 2017/625 und den dazu erlassenen Rechtsakten der Union zu erfolgen§ 32 seit 05.01.2023 weggefallen. Diese Rechtsakte der Union werden von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ veröffentlicht.

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