§ 39 (weggefallen)

Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2019

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.01.2023 bis 31.12.9999
Der verantwortliche Unternehmer oder – bei Heimtieren – der Verfügungsberechtigte hat die Maßnahmen und Kontrollen nach dem 4§ 39 seit 05.01.2023 weggefallen. und 5. Abschnitt dieses Hauptstückes zu dulden, die hierbei nötige Hilfe zu leisten und auf Verlangen der Behörde alle diesbezüglichen Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen vorzulegen.

Stand vor dem 05.01.2023

In Kraft vom 14.12.2019 bis 05.01.2023
Der verantwortliche Unternehmer oder – bei Heimtieren – der Verfügungsberechtigte hat die Maßnahmen und Kontrollen nach dem 4§ 39 seit 05.01.2023 weggefallen. und 5. Abschnitt dieses Hauptstückes zu dulden, die hierbei nötige Hilfe zu leisten und auf Verlangen der Behörde alle diesbezüglichen Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen vorzulegen.

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