§ 41 (weggefallen)

Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2019

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.01.2023 bis 31.12.9999
Durch diese Verordnung werden nicht berührt:

1.

Verbote und Beschränkungen auf Grund der §§ 2c und 5 TSG;

2.

zwischenstaatliche Tierseuchenübereinkommen.

§ 41 seit 05.01.2023 weggefallen.

Stand vor dem 05.01.2023

In Kraft vom 14.12.2019 bis 05.01.2023
Durch diese Verordnung werden nicht berührt:

1.

Verbote und Beschränkungen auf Grund der §§ 2c und 5 TSG;

2.

zwischenstaatliche Tierseuchenübereinkommen.

§ 41 seit 05.01.2023 weggefallen.

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