Anl. 2 (weggefallen)

Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2019

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.01.2023 bis 31.12.9999
Jene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sindAnl. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als Drittstaaten

B2 seit 05.01.2023 weggefallen. Gebiete des EWR

1.

Das Gebiet des Königreichs Norwegen

2.

Das Gebiet von Island*

*mit Ausnahme von lebenden Tieren, Samen und Embryonen

C. Gebiete mit besonderen Verträgen

1.

Das Gebiet von Andorra

2.

Das Gebiet der Färöer Inseln

3.

Das Gebiet des Fürstenttums Liechtenstein

4.

Das Gebiet von San Marino

5.

Das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Stand vor dem 05.01.2023

In Kraft vom 14.12.2019 bis 05.01.2023
Jene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sindAnl. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als Drittstaaten

B2 seit 05.01.2023 weggefallen. Gebiete des EWR

1.

Das Gebiet des Königreichs Norwegen

2.

Das Gebiet von Island*

*mit Ausnahme von lebenden Tieren, Samen und Embryonen

C. Gebiete mit besonderen Verträgen

1.

Das Gebiet von Andorra

2.

Das Gebiet der Färöer Inseln

3.

Das Gebiet des Fürstenttums Liechtenstein

4.

Das Gebiet von San Marino

5.

Das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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