Anl. 2 (weggefallen)

Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2019

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.01.2023 bis 31.12.9999
Gebiete der Europäischen Union und Gebiete des EWR und Gebiete mit besonderen Verträgen im VeterinärbereichAAnl. Gebiete der Europäischen Union

Jene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind2 seit 05.01.2023 weggefallen. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als DrittstaatenJene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang römisch eins der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als Drittstaaten

B. Gebiete des EWR
  1. 1.Ziffer einsDas Gebiet des Königreichs Norwegen
  2. 2.Ziffer 2Das Gebiet von Island*

*mit Ausnahme von lebenden Tieren, Samen und Embryonen

C. Gebiete mit besonderen Verträgen
  1. 1.Ziffer einsDas Gebiet von Andorra
  2. 2.Ziffer 2Das Gebiet der Färöer Inseln
  3. 3.Ziffer 3Das Gebiet des Fürstenttums Liechtenstein
  4. 4.Ziffer 4Das Gebiet von San Marino
  5. 5.Ziffer 5Das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Stand vor dem 05.01.2023

In Kraft vom 14.12.2019 bis 05.01.2023
Gebiete der Europäischen Union und Gebiete des EWR und Gebiete mit besonderen Verträgen im VeterinärbereichAAnl. Gebiete der Europäischen Union

Jene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind2 seit 05.01.2023 weggefallen. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als DrittstaatenJene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang römisch eins der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als Drittstaaten

B. Gebiete des EWR
  1. 1.Ziffer einsDas Gebiet des Königreichs Norwegen
  2. 2.Ziffer 2Das Gebiet von Island*

*mit Ausnahme von lebenden Tieren, Samen und Embryonen

C. Gebiete mit besonderen Verträgen
  1. 1.Ziffer einsDas Gebiet von Andorra
  2. 2.Ziffer 2Das Gebiet der Färöer Inseln
  3. 3.Ziffer 3Das Gebiet des Fürstenttums Liechtenstein
  4. 4.Ziffer 4Das Gebiet von San Marino
  5. 5.Ziffer 5Das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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