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Jene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind2 seit 05.01.2023 weggefallen. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als DrittstaatenJene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang römisch eins der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als Drittstaaten
*mit Ausnahme von lebenden Tieren, Samen und Embryonen
Jene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang I der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind2 seit 05.01.2023 weggefallen. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als DrittstaatenJene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang römisch eins der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als Drittstaaten
*mit Ausnahme von lebenden Tieren, Samen und Embryonen