§ 44r TabakStG (weggefallen)

Tabaksteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
(1) § 7 Abs. 3§ 44r TabakStG, § 20 Abs. 4, § 24 Abs. 6 letzter Satz, § 31 Abs. 5, § 32 Abs. 3 und § 42 Abs. 2 treten mit Ablauf des 30 seit 31.12.2021 weggefallen. Juni 2020 außer Kraft.

(2) § 1 Abs. 3, § 9 Abs. 4 letzter Satz, § 12 Abs. 1 und Abs. 4 bis 6, § 14 Abs. 3, 4 und 6, § 15 Abs. 2 Z 1b und Z 3, § 16 Abs. 3 und 4, § 17 Abs. 4, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 4, § 20 Abs. 3, § 24 Abs. 5, § 27 Abs. 3 und 5, § 28 Abs. 2, § 28a Abs. 2 und 3, § 29a Abs. 2, § 30 Abs. 4, § 30a Abs. 3, § 31 Abs. 2 und 2a, § 32 Abs. 2, § 34 und § 36 Abs. 1 und 4, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019, treten mit 1. Juli 2020 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 30.10.2019 bis 31.12.2021
(1) § 7 Abs. 3§ 44r TabakStG, § 20 Abs. 4, § 24 Abs. 6 letzter Satz, § 31 Abs. 5, § 32 Abs. 3 und § 42 Abs. 2 treten mit Ablauf des 30 seit 31.12.2021 weggefallen. Juni 2020 außer Kraft.

(2) § 1 Abs. 3, § 9 Abs. 4 letzter Satz, § 12 Abs. 1 und Abs. 4 bis 6, § 14 Abs. 3, 4 und 6, § 15 Abs. 2 Z 1b und Z 3, § 16 Abs. 3 und 4, § 17 Abs. 4, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 4, § 20 Abs. 3, § 24 Abs. 5, § 27 Abs. 3 und 5, § 28 Abs. 2, § 28a Abs. 2 und 3, § 29a Abs. 2, § 30 Abs. 4, § 30a Abs. 3, § 31 Abs. 2 und 2a, § 32 Abs. 2, § 34 und § 36 Abs. 1 und 4, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019, treten mit 1. Juli 2020 in Kraft.

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