Sozialhilfe-Grundsatzgesetz () Fundstelle

Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.03.2024 bis 31.12.9999
Änderung

BGBl. I Nr. 108/2019 (VfGH)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Für die Landesgesetzgebung werden gemäß Artikel 12 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) folgende Grundsätze aufgestellt:

Anmerkung

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wurde in Artikel I des BGBl. I Nr. 41/2019 kundgemacht.

  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 29.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2024
  3. § 0 gültig von 01.06.2019 bis 28.03.2024

Stand vor dem 28.03.2024

In Kraft vom 01.06.2019 bis 28.03.2024
Änderung

BGBl. I Nr. 108/2019 (VfGH)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Für die Landesgesetzgebung werden gemäß Artikel 12 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) folgende Grundsätze aufgestellt:

Anmerkung

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wurde in Artikel I des BGBl. I Nr. 41/2019 kundgemacht.

  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 29.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2024
  3. § 0 gültig von 01.06.2019 bis 28.03.2024

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