§ 64s MinStG (weggefallen)

Mineralölsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 1 Abs. 3§ 64s MinStG, der Entfall des § 5 Abs. 5, § 8 Abs. 3 und Abs (weggefallen) seit 01.01.2022 weggefallen. 4 erster Satz, § 9 Abs. 3 zweiter Satz und Abs. 7, § 10 Abs. 1 zweiter und dritter Satz und Abs. 3, § 12 Abs. 4, § 16 Abs. 1 und Abs. 3, der Entfall des § 19 Abs. 2, § 19 Abs. 3, § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 3a, § 23 Abs. 1 erster Satz, Abs. 2, Abs. 5 erster Satz, Abs. 6 erster Satz, Abs. 7 und Abs. 7a, § 24 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 2 zweiter und dritter Satz, Abs. 3 erster Satz und Abs. 4 letzter Satz, § 27 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5, § 28 Abs. 2 Z 1b und Z 3, § 29 Abs. 3 und Abs. 4, § 30 Abs. 4, § 31 Abs. 1 Z 1 lit. c und vorletzter Satz, § 32 Abs. 4 erster Satz, § 33 Abs. 4 und der Entfall Abs. 5, § 38 Abs. 5 und Entfall des Abs. 6 letzter Satz, § 41 Abs. 3 und Abs. 5, § 42 Abs. 2, § 44 Abs. 3, Abs. 4 samt Entfall des letzten Satzes, Abs. 6 erster Satz, Abs. 7 erster Satz und Abs. 9 erster Satz, § 45 Abs. 2 und Abs. 3, § 45a Abs. 3, § 46 Abs. 2 erster Satz, Abs. 2a letzter Satz und der Entfall des Abs. 5, § 47 Abs. 2 und der Entfall des Abs. 3, § 48 Abs. 1, § 49 Abs. 1 erster Satz, Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5, § 51 Abs. 1 und Abs. 4 zweiter Satz, § 52 Abs. 1 Z 1 lit. c und Abs. 3 und § 57 Abs. 1, und der Entfall der Absatzbezeichnung „(1)“ sowie des Abs. 2 in § 62, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019, treten mit 1. Juli 2020 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 30.10.2019 bis 31.12.2021
§ 1 Abs. 3§ 64s MinStG, der Entfall des § 5 Abs. 5, § 8 Abs. 3 und Abs (weggefallen) seit 01.01.2022 weggefallen. 4 erster Satz, § 9 Abs. 3 zweiter Satz und Abs. 7, § 10 Abs. 1 zweiter und dritter Satz und Abs. 3, § 12 Abs. 4, § 16 Abs. 1 und Abs. 3, der Entfall des § 19 Abs. 2, § 19 Abs. 3, § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 3a, § 23 Abs. 1 erster Satz, Abs. 2, Abs. 5 erster Satz, Abs. 6 erster Satz, Abs. 7 und Abs. 7a, § 24 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 2 zweiter und dritter Satz, Abs. 3 erster Satz und Abs. 4 letzter Satz, § 27 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5, § 28 Abs. 2 Z 1b und Z 3, § 29 Abs. 3 und Abs. 4, § 30 Abs. 4, § 31 Abs. 1 Z 1 lit. c und vorletzter Satz, § 32 Abs. 4 erster Satz, § 33 Abs. 4 und der Entfall Abs. 5, § 38 Abs. 5 und Entfall des Abs. 6 letzter Satz, § 41 Abs. 3 und Abs. 5, § 42 Abs. 2, § 44 Abs. 3, Abs. 4 samt Entfall des letzten Satzes, Abs. 6 erster Satz, Abs. 7 erster Satz und Abs. 9 erster Satz, § 45 Abs. 2 und Abs. 3, § 45a Abs. 3, § 46 Abs. 2 erster Satz, Abs. 2a letzter Satz und der Entfall des Abs. 5, § 47 Abs. 2 und der Entfall des Abs. 3, § 48 Abs. 1, § 49 Abs. 1 erster Satz, Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5, § 51 Abs. 1 und Abs. 4 zweiter Satz, § 52 Abs. 1 Z 1 lit. c und Abs. 3 und § 57 Abs. 1, und der Entfall der Absatzbezeichnung „(1)“ sowie des Abs. 2 in § 62, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019, treten mit 1. Juli 2020 in Kraft.

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