§ 53 (weggefallen)

Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1991 bis 31.12.9999
§ 53 seit 01.01.1991 weggefallen. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 157/1990)

Stand vor dem 01.01.1991

In Kraft vom 01.01.1991 bis 01.01.1991
§ 53 seit 01.01.1991 weggefallen. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 157/1990)

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