§ 59h

Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Die GebarungFür die Organisation der Bundesgesundheitsagentur unterliegt der Kontrolle durch den Rechnungshofgelten die §§ 25 bis 27 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.2016

Die GebarungFür die Organisation der Bundesgesundheitsagentur unterliegt der Kontrolle durch den Rechnungshofgelten die §§ 25 bis 27 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten