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§ 70 Abs. 3 Z 3 § 116k AlkStGund § 84, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2019, treten mit 1 seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2020 in Kraft. Paragraph 70, Absatz 3, Ziffer 3 und Paragraph 84,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2019,, treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
§ 70 Abs. 3 Z 3 § 116k AlkStGund § 84, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2019, treten mit 1 seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2020 in Kraft. Paragraph 70, Absatz 3, Ziffer 3 und Paragraph 84,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2019,, treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.