§ 116k AlkStG (weggefallen)

Alkoholsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 70 Abs. 3 Z 3 § 116k AlkStGund § 84, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2019, treten mit 1 seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2020 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
§ 70 Abs. 3 Z 3 § 116k AlkStGund § 84, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2019, treten mit 1 seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2020 in Kraft.

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