§ 44a StNSchG 2017

Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017 – StNSchG 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.10.2022 bis 31.12.9999
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 87/2019 treten das Inhaltsverzeichnis, § 4 Z 4a, § 27, § 28 Abs. 6, § 31 Abs. 2 Z 5 und § 34 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. November 2019, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2019, LGBl. Nr. 70/2022

Stand vor dem 03.10.2022

In Kraft vom 14.11.2019 bis 03.10.2022
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 87/2019 treten das Inhaltsverzeichnis, § 4 Z 4a, § 27, § 28 Abs. 6, § 31 Abs. 2 Z 5 und § 34 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. November 2019, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2019, LGBl. Nr. 70/2022

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