§ 14 NÖ TBV

NÖ Tagesbetreuungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.2025
§ 7 Abs. 8 ist auf jene zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits bestehenden Anstellungsverhältnisse mit Hilfskräften insofern anzuwenden, als der Ausbildungsnachweis bis spätestens 31. Dezember 2022 zu erfolgen hat.

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 20.12.2019 bis 31.08.2023
§ 7 Abs. 8 ist auf jene zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits bestehenden Anstellungsverhältnisse mit Hilfskräften insofern anzuwenden, als der Ausbildungsnachweis bis spätestens 31. Dezember 2022 zu erfolgen hat.

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