§ 21 AnDG

Antidiskriminierungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2021 bis 31.12.9999

Das Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl.Nr. 57/2019LGBl.Nr. 23/2021, tritt am 301. Dezember 2019Oktober 2021 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 57/2019, 23/2021

Stand vor dem 30.09.2021

In Kraft vom 30.12.2019 bis 30.09.2021

Das Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl.Nr. 57/2019LGBl.Nr. 23/2021, tritt am 301. Dezember 2019Oktober 2021 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 57/2019, 23/2021

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