Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Wird ein Vertragsbediensteter/eine Vertragsbedienstete des Entlohnungsschema S/III mit der Funktion der Stellvertretung eines Betriebsdirektors/einer Betriebsdirektorin
1. | einer Standardkrankenanstalt zwei- und mehrgliedrig im Verbund, | |||||||||
2. | einer Schwerpunktkrankenanstalt im Verbund oder | |||||||||
3. | des LKH Graz |
betraut, ist er/sie in das Entlohnungsschema S Dir/Entlohnungsgruppe sDir/1 zu überstellen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019
Wird ein Vertragsbediensteter/eine Vertragsbedienstete des Entlohnungsschema S/III mit der Funktion der Stellvertretung eines Betriebsdirektors/einer Betriebsdirektorin
1. | einer Standardkrankenanstalt zwei- und mehrgliedrig im Verbund, | |||||||||
2. | einer Schwerpunktkrankenanstalt im Verbund oder | |||||||||
3. | des LKH Graz |
betraut, ist er/sie in das Entlohnungsschema S Dir/Entlohnungsgruppe sDir/1 zu überstellen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019