§ 244g Stmk. L-DBR SIV-Funktionszulage

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas SIV, der/die keinen Anspruch auf eine Verwendungsentschädigung gemäß § 285 hat, gebührt für die Führung des Dienstplanes, der mindestens sechs Bedienstete umfasst, eine Funktionszulage im Ausmaß von 58,059,6 Euro.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.2018

Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas SIV, der/die keinen Anspruch auf eine Verwendungsentschädigung gemäß § 285 hat, gebührt für die Führung des Dienstplanes, der mindestens sechs Bedienstete umfasst, eine Funktionszulage im Ausmaß von 58,059,6 Euro.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019

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