§ 244h Stmk. L-DBR

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas S IV gebührt eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung beträgt für:

Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe

Euro

1.

sIV/1 bis sIV/8 sowie sIV/9 ohne Hygieneprüfung

40,841,9

2.

sIV/9 nach erfolgreicher Ablegung der Hygieneprüfung

52,253,3

Mit der Vergütung gemäß Z 1 sind sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Erschwernisse und Gefahren für Leben und Gesundheit abgegolten. Mit der Vergütung gemäß Z 2 sind mit € 40,841,9 sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit (Gefahrenvergütungsanteil) und mit dem darüberhinausgehenden Betrag mit der dienstlichen Verwendung verbundene Erschwernisse (Erschwernisvergütungsanteil) abgegolten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.2018

Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas S IV gebührt eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung beträgt für:

Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe

Euro

1.

sIV/1 bis sIV/8 sowie sIV/9 ohne Hygieneprüfung

40,841,9

2.

sIV/9 nach erfolgreicher Ablegung der Hygieneprüfung

52,253,3

Mit der Vergütung gemäß Z 1 sind sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Erschwernisse und Gefahren für Leben und Gesundheit abgegolten. Mit der Vergütung gemäß Z 2 sind mit € 40,841,9 sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit (Gefahrenvergütungsanteil) und mit dem darüberhinausgehenden Betrag mit der dienstlichen Verwendung verbundene Erschwernisse (Erschwernisvergütungsanteil) abgegolten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019

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