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Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas S IV gebührt eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung beträgt für:
|
| Euro |
1. | sIV/1 bis sIV/8 sowie sIV/9 ohne Hygieneprüfung |
|
2. | sIV/9 nach erfolgreicher Ablegung der Hygieneprüfung |
|
Mit der Vergütung gemäß Z 1 sind sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Erschwernisse und Gefahren für Leben und Gesundheit abgegolten. Mit der Vergütung gemäß Z 2 sind mit € |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019
Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas S IV gebührt eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung beträgt für:
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| Euro |
1. | sIV/1 bis sIV/8 sowie sIV/9 ohne Hygieneprüfung |
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2. | sIV/9 nach erfolgreicher Ablegung der Hygieneprüfung |
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Mit der Vergütung gemäß Z 1 sind sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Erschwernisse und Gefahren für Leben und Gesundheit abgegolten. Mit der Vergütung gemäß Z 2 sind mit € |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019