§ 45b T-KK (weggefallen)

Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Das Land Tirol kann die bedarfsorientierte Ferienbetreuung von schulpflichtigen Kindern fördern§ 45b T-KK seit 31.08.2023 weggefallen. Die Abwicklung der Förderung ist durch Richtlinien der Landesregierung näher zu regeln. Diese haben insbesondere nähere Bestimmungen über die Fördervoraussetzungen, die Höhe und die Geltendmachung der Förderung einschließlich der Vorlage erforderlicher Unterlagen, das Verfahren, die Auszahlungsmodalitäten sowie die Rückabwicklung und den Widerruf des Beitrags im Fall der Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen zu enthalten.

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 25.05.2019 bis 31.08.2023
Das Land Tirol kann die bedarfsorientierte Ferienbetreuung von schulpflichtigen Kindern fördern§ 45b T-KK seit 31.08.2023 weggefallen. Die Abwicklung der Förderung ist durch Richtlinien der Landesregierung näher zu regeln. Diese haben insbesondere nähere Bestimmungen über die Fördervoraussetzungen, die Höhe und die Geltendmachung der Förderung einschließlich der Vorlage erforderlicher Unterlagen, das Verfahren, die Auszahlungsmodalitäten sowie die Rückabwicklung und den Widerruf des Beitrags im Fall der Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen zu enthalten.

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