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(1) Soweit ein Gehalt in einem Vielfachen eines Gehaltsansatzes ausgedrückt wird, ist dieses Gehalt um jenen Betrag zu kürzen, der sich aus dem Produkt der Summe der Fixbeträge, um welche ab 1. Jänner 2001 der berechnungsrelevante Gehaltsansatz erhöht wird, und dem um 1 verminderten Vervielfachungsfaktor ergibt. Der Fixbetrag des Jahres 2001 ist ab 1. Jänner 2002 mit 36,34 Euro zu berücksichtigen.
(2) Die Summe der seit 31. Dezember 2000 erfolgten Fixbetragserhöhungen beträgt:
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| 71,34 Euro, |
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| ab 1. März 2014 | 133,44 Euro, |
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| 152,94 Euro | und |
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| 159,34 Euro. |
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(1) Soweit ein Gehalt in einem Vielfachen eines Gehaltsansatzes ausgedrückt wird, ist dieses Gehalt um jenen Betrag zu kürzen, der sich aus dem Produkt der Summe der Fixbeträge, um welche ab 1. Jänner 2001 der berechnungsrelevante Gehaltsansatz erhöht wird, und dem um 1 verminderten Vervielfachungsfaktor ergibt. Der Fixbetrag des Jahres 2001 ist ab 1. Jänner 2002 mit 36,34 Euro zu berücksichtigen.
(2) Die Summe der seit 31. Dezember 2000 erfolgten Fixbetragserhöhungen beträgt:
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| 71,34 Euro, |
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| ab 1. März 2014 | 133,44 Euro, |
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| 152,94 Euro | und |
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| 159,34 Euro. |
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