§ 112 GAG 2005 (weggefallen)

Gemeindeangestelltengesetz 2005

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.09.2023 bis 31.12.9999
*) Fassung LGBl.Nr. 29/2019

§ 112 GAG 2005 seit 01.09.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.08.2023
*) Fassung LGBl.Nr. 29/2019

§ 112 GAG 2005 seit 01.09.2023 weggefallen.

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