§ 47j TabMG 1996 (weggefallen)

Tabakmonopolgesetz 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2023 bis 31.12.9999
§ 9 Abs. 1 § 47j TabMG 1996zweiter Satz, § 11 Abs. 1, § 38 Abs. 3 Z 4a und Abs seit 21.07.2023 weggefallen. 4 Z 4a und § 38 Abs. 5 letzter Satz und Abs. 6, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2019, treten mit 1. April 2019 in Kraft.

Stand vor dem 21.07.2023

In Kraft vom 10.01.2019 bis 21.07.2023
§ 9 Abs. 1 § 47j TabMG 1996zweiter Satz, § 11 Abs. 1, § 38 Abs. 3 Z 4a und Abs seit 21.07.2023 weggefallen. 4 Z 4a und § 38 Abs. 5 letzter Satz und Abs. 6, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2019, treten mit 1. April 2019 in Kraft.

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