Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Durch eine Dienstfreistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt nach § 89a Abs. 1 oder eine gänzliche Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge nach § 92 Abs. 1 lit. c wird die Zuordnung zur Modellstelle nicht berührt.Durch eine Dienstfreistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt nach Paragraph 89 a, Absatz eins, oder eine gänzliche Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge nach Paragraph 92, Absatz eins, Litera c, wird die Zuordnung zur Modellstelle nicht berührt.
Durch eine Dienstfreistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt nach § 89a Abs. 1 oder eine gänzliche Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge nach § 92 Abs. 1 lit. c wird die Zuordnung zur Modellstelle nicht berührt.Durch eine Dienstfreistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt nach Paragraph 89 a, Absatz eins, oder eine gänzliche Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge nach Paragraph 92, Absatz eins, Litera c, wird die Zuordnung zur Modellstelle nicht berührt.