§ 161 G-VBG 2012

Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.11.2021 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Absatz 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2001,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2011,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 43 Abs. 1 und 2 sowie 44 Abs. 1 und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.Die Paragraphen 43, Absatz eins und 2 sowie 44 Absatz eins und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 151 tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.Paragraph 151, tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 82a in der Fassung des Art. 12 Z 1 des Gesetzes LGBl. Nr. 167/2021 tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.Paragraph 82 a, in der Fassung des Artikel 12, Ziffer eins, des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 167 aus 2021, tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, außer Kraft.

(2) Die §§ 43 Abs. 1 und 2 sowie 44 Abs. 1 und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(3) § 151 tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.

(4) § 82a in der Fassung des Art. 12 Z 1 des Gesetzes LGBl. Nr. 167/2021 tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.

Stand vor dem 18.08.2023

In Kraft vom 01.07.2022 bis 18.08.2023
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Absatz 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2001,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2011,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 43 Abs. 1 und 2 sowie 44 Abs. 1 und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.Die Paragraphen 43, Absatz eins und 2 sowie 44 Absatz eins und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 151 tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.Paragraph 151, tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 82a in der Fassung des Art. 12 Z 1 des Gesetzes LGBl. Nr. 167/2021 tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.Paragraph 82 a, in der Fassung des Artikel 12, Ziffer eins, des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 167 aus 2021, tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, außer Kraft.

(2) Die §§ 43 Abs. 1 und 2 sowie 44 Abs. 1 und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(3) § 151 tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.

(4) § 82a in der Fassung des Art. 12 Z 1 des Gesetzes LGBl. Nr. 167/2021 tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.

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