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(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, außer Kraft.
(2) Die §§ 43 Abs. 1 und 2 sowie 44 Abs. 1 und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(3) § 151 tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.
(4) § 82a in der Fassung des Art. 12 Z 1 des Gesetzes LGBl. Nr. 167/2021 tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, außer Kraft.
(2) Die §§ 43 Abs. 1 und 2 sowie 44 Abs. 1 und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(3) § 151 tritt mit 1. Februar 2010 in Kraft.
(4) § 82a in der Fassung des Art. 12 Z 1 des Gesetzes LGBl. Nr. 167/2021 tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.