§ 48 Bgld. TG 2014 (weggefallen)

Burgenländisches Tourismusgesetz 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.02.2021 bis 31.12.9999
Das Gesetz LGBl. Nr. 62/2018§ 48 wurde bezüglich den Regelungen zu Diensteanbietern unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 2015/1535/EU über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABlBgld. NrTG 2014 seit 19.02.2021 weggefallen. L 241 vom 17.09.2015 S. 1, der Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2017/466/A).

Stand vor dem 19.02.2021

In Kraft vom 30.11.2018 bis 19.02.2021
Das Gesetz LGBl. Nr. 62/2018§ 48 wurde bezüglich den Regelungen zu Diensteanbietern unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 2015/1535/EU über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABlBgld. NrTG 2014 seit 19.02.2021 weggefallen. L 241 vom 17.09.2015 S. 1, der Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2017/466/A).

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