§ 112a G-VBG 2012 (weggefallen)

Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Für den Vertragsbediensteten, der zur Assistenz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Schulalltag verwendet wird (Schulassistenzkraft), gilt dieses Gesetz mit den im 2§ 112a G-VBG 2012 seit 31.12.2019 weggefallen. Unterabschnitt für Assistenzkräfte mit Ferien festgelegten Abweichungen betreffend den Urlaub, die Heranziehung zur Dienstleistung und die Pflegefreistellung (§ 111 Abs. 2) sowie das Monatsentgelt (§ 112 Abs. 2). An die Stelle des Kinderbetreuungsjahres tritt das Schuljahr im Sinn des § 109 Abs. 2 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
Für den Vertragsbediensteten, der zur Assistenz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Schulalltag verwendet wird (Schulassistenzkraft), gilt dieses Gesetz mit den im 2§ 112a G-VBG 2012 seit 31.12.2019 weggefallen. Unterabschnitt für Assistenzkräfte mit Ferien festgelegten Abweichungen betreffend den Urlaub, die Heranziehung zur Dienstleistung und die Pflegefreistellung (§ 111 Abs. 2) sowie das Monatsentgelt (§ 112 Abs. 2). An die Stelle des Kinderbetreuungsjahres tritt das Schuljahr im Sinn des § 109 Abs. 2 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991.

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