Anl. 6 G-VBG 2012

Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Anlage 6 (§ 122 Abs. 2)Anlage 6 (Paragraph 122, Absatz 2,)

Entlohnungsschema Gesundheit und Sozialbetreuung (20232018)

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anlage 6 (§ 122 Abs. 2)Anlage 6 (Paragraph 122, Absatz 2,)

Entlohnungsschema Gesundheit und Sozialbetreuung (20232018)

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