§ 165 GBDO (weggefallen)

NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.01.2024 bis 31.12.9999
(1) Das Inhaltsverzeichnis, § 1b, § 97h, § 97j Abs. 1 und 2, § 97r Abs. 3 und 4, § 97s Abs. 1 und 2 sowie § 101 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018§ 165 GBDO treten am 25seit 30.01.2024 weggefallen. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten § 1 Abs. 6 und 7 sowie § 97a außer Kraft.

(2) § 89 Abs. 6a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 34/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Stand vor dem 30.01.2024

In Kraft vom 18.04.2020 bis 30.01.2024
(1) Das Inhaltsverzeichnis, § 1b, § 97h, § 97j Abs. 1 und 2, § 97r Abs. 3 und 4, § 97s Abs. 1 und 2 sowie § 101 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018§ 165 GBDO treten am 25seit 30.01.2024 weggefallen. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten § 1 Abs. 6 und 7 sowie § 97a außer Kraft.

(2) § 89 Abs. 6a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 34/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

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