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(2) § 89 Abs. 6a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 34/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
(2) § 89 Abs. 6a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 34/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.