§ 28 TGHKV 2014 (weggefallen)

Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014 – TGHKV 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.08.2024 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 28 TGHKV 2014 seit 26.08.2024 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Tiroler Heizungsanlagenverordnung 2000, LGBl. Nr. 66, außer Kraft

(2) Diese Verordnung wurde

a)

unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 1998 Nr. L 204, S. 37, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, ABl. 2012 Nr. L 316, S. 12, notifiziert (Notifikationsnummer 2013/0703/A) und

b)

unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2019/651/A).

Stand vor dem 26.08.2024

In Kraft vom 15.07.2014 bis 26.08.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 28 TGHKV 2014 seit 26.08.2024 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Tiroler Heizungsanlagenverordnung 2000, LGBl. Nr. 66, außer Kraft

(2) Diese Verordnung wurde

a)

unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 1998 Nr. L 204, S. 37, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, ABl. 2012 Nr. L 316, S. 12, notifiziert (Notifikationsnummer 2013/0703/A) und

b)

unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2019/651/A).

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