Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Überschreitungen der Haftungsobergrenze sind ohne unnötigen Verzug wieder auf einen Wert unter der jeweiligen Haftungsobergrenze zu reduzieren. Dazu sind Verringerungen der Haftungsstände bis zum Erreichen der Haftungsobergrenzen nur zu 20 % neuerlich zu vergeben.
(1) Überschreitungen der Haftungsobergrenze sind ohne unnötigen Verzug wieder auf einen Wert unter der jeweiligen Haftungsobergrenze zu reduzieren. Dazu sind Verringerungen der Haftungsstände bis zum Erreichen der Haftungsobergrenzen nur zu 20 % neuerlich zu vergeben.