§ 172 Oö. GBG 2001 (weggefallen)

Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Bei der Festsetzung der Gehälter bzw§ 172 . der Monatsentgelte sowie aller in Eurobeträgen ausgedrückten Zulagen - mit Ausnahme der Kinderbeihilfe - (Betragsanpassung) nach § 4 Abs. 1 sind für das Jahr 2018 die Beträge um 2,33 %, höchstens jedoch um 79,2 Euro, zu erhöhenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.

(Anm: LGBl.Nr. 94/2017)

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.07.2021
Bei der Festsetzung der Gehälter bzw§ 172 . der Monatsentgelte sowie aller in Eurobeträgen ausgedrückten Zulagen - mit Ausnahme der Kinderbeihilfe - (Betragsanpassung) nach § 4 Abs. 1 sind für das Jahr 2018 die Beträge um 2,33 %, höchstens jedoch um 79,2 Euro, zu erhöhenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.

(Anm: LGBl.Nr. 94/2017)

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