Umsatzsteuergesetz 1994 - Anhang (Binnenmarkt) (UStG 1994 - Anhang) Fundstelle

Umsatzsteuergesetz 1994 - Anhang (Binnenmarkt)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999

Änderung

(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Umsatzsteuergesetz 1994)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Anhang (Binnenmarkt) (Anm.: Binnenmarktregelung)

Art. 1.

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Art. 1a. Konsignationslagerregelung

Art. 2.

Fahrzeuglieferer

Art. 3

Lieferung

Art. 3a.

Sonstige Leistung

Art. 4.

Bemessungsgrundlage

Art. 6.

Steuerbefreiungen

Art. 7.

Innergemeinschaftliche Lieferung

Art. 11.

Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Art. 12.

Vorsteuerabzug

Art. 18.

Aufzeichnungspflichten

Art. 19.

Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld

Art. 20.

Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung

Art. 21.

Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung

Art. 24.

Innergemeinschaftlicher Warenverkehr mit Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten

(Anm.: Art. 24a.

Sonderregelung für Anlagegold

Art. 24b.

Zoll- und Steuerlager)

Art. 25.

Dreiecksgeschäft

(Anm.: Art. 25a.

Sonderregelung für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die elektronisch erbrachte sonstige Leistungen oder Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und für Lieferungen durch elektronische Schnittstellen innerhalb eines Mitgliedstaates)

Art. 27.

Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches

Art. 28.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Anmerkung

Das Inhaltsverzeichnis wurde entsprechend der Novelle BGBl. I Nr. 118/2015BGBl. I Nr. 91/2019 und BGBl. I Nr. 103/2019 angepaßt.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

Änderung

(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Umsatzsteuergesetz 1994)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Anhang (Binnenmarkt) (Anm.: Binnenmarktregelung)

Art. 1.

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Art. 1a. Konsignationslagerregelung

Art. 2.

Fahrzeuglieferer

Art. 3

Lieferung

Art. 3a.

Sonstige Leistung

Art. 4.

Bemessungsgrundlage

Art. 6.

Steuerbefreiungen

Art. 7.

Innergemeinschaftliche Lieferung

Art. 11.

Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Art. 12.

Vorsteuerabzug

Art. 18.

Aufzeichnungspflichten

Art. 19.

Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld

Art. 20.

Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung

Art. 21.

Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung

Art. 24.

Innergemeinschaftlicher Warenverkehr mit Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten

(Anm.: Art. 24a.

Sonderregelung für Anlagegold

Art. 24b.

Zoll- und Steuerlager)

Art. 25.

Dreiecksgeschäft

(Anm.: Art. 25a.

Sonderregelung für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die elektronisch erbrachte sonstige Leistungen oder Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und für Lieferungen durch elektronische Schnittstellen innerhalb eines Mitgliedstaates)

Art. 27.

Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches

Art. 28.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Anmerkung

Das Inhaltsverzeichnis wurde entsprechend der Novelle BGBl. I Nr. 118/2015BGBl. I Nr. 91/2019 und BGBl. I Nr. 103/2019 angepaßt.

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