Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Jeder Antragsteller darf sich nur einmal in die Antragslisten eintragen§ 134 Stmk. Mehrfacheintragungen gelten als eine EintragungVRG seit 18.10.1995 weggefallen.
(3) Die Antragslisten haben auf jedem Blatt
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(4) Auf Verlangen hat die Gemeinde geeignete Formulare für Antragslisten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
(2) Jeder Antragsteller darf sich nur einmal in die Antragslisten eintragen§ 134 Stmk. Mehrfacheintragungen gelten als eine EintragungVRG seit 18.10.1995 weggefallen.
(3) Die Antragslisten haben auf jedem Blatt
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(4) Auf Verlangen hat die Gemeinde geeignete Formulare für Antragslisten kostenlos zur Verfügung zu stellen.