§ 4 Stmk. VRG (weggefallen)

Steiermärkisches Volksrechtegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.10.2010 bis 31.12.9999
Die Verlautbarung hat

a)

die Bezeichnung des Gesetzesvorschlages oder des Verordnungsentwurfes,

b)

Beginn und Ende der sechswöchigen Begutachtungsfrist,

c)

den Hinweis, wo der Gesetzesvorschlag oder der Verordnungsentwurf angefordert werden kann, an wen die Stellungnahmen zu richten sind und wo in die eingelangten Stellungnahmen Einsicht genommen werden kann,

zu enthalten.

§ 4 Stmk. VRG seit 19.10.2010 weggefallen.

Stand vor dem 19.10.2010

In Kraft vom 01.01.1987 bis 19.10.2010
Die Verlautbarung hat

a)

die Bezeichnung des Gesetzesvorschlages oder des Verordnungsentwurfes,

b)

Beginn und Ende der sechswöchigen Begutachtungsfrist,

c)

den Hinweis, wo der Gesetzesvorschlag oder der Verordnungsentwurf angefordert werden kann, an wen die Stellungnahmen zu richten sind und wo in die eingelangten Stellungnahmen Einsicht genommen werden kann,

zu enthalten.

§ 4 Stmk. VRG seit 19.10.2010 weggefallen.

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