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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Bericht hat insbesondere auszuführen, wieviele Stellungnahmen eingelangt sind und auf welche Punkte des Gesetzesvorschlages sie sich beziehen VRG seit 19.10.2010 weggefallen.
(3) Auf ihr Verlangen sind den Mitgliedern des Ausschusses vor Abstimmung über den Ausschußbericht und den Abgeordneten vor Beschlußfassung im Landtag die Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Bericht hat insbesondere auszuführen, wieviele Stellungnahmen eingelangt sind und auf welche Punkte des Gesetzesvorschlages sie sich beziehen VRG seit 19.10.2010 weggefallen.
(3) Auf ihr Verlangen sind den Mitgliedern des Ausschusses vor Abstimmung über den Ausschußbericht und den Abgeordneten vor Beschlußfassung im Landtag die Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen.