§ 9 Stmk. VRG (weggefallen)

Steiermärkisches Volksrechtegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.10.2010 bis 31.12.9999
(1) Die Landesregierung hat über die allgemeine Begutachtung des Verordnungsentwurfes einen Bericht zu erstellen§ 9 Stmk. Der Bericht hat insbesondere auszuführen, wieviele Stellungnahmen eingelangt sind und auf welche Punkte des Verordnungsentwurfes sie sich beziehenVRG seit 19.10.2010 weggefallen. Auf ihr Verlangen sind den Mitgliedern der Landesregierung vor Beschlußfassung in der Landesregierung die Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Bericht ist unverzüglich durch Anschlag an der Amtstafel der Landesregierung zu verlautbaren.

Stand vor dem 19.10.2010

In Kraft vom 01.01.1987 bis 19.10.2010
(1) Die Landesregierung hat über die allgemeine Begutachtung des Verordnungsentwurfes einen Bericht zu erstellen§ 9 Stmk. Der Bericht hat insbesondere auszuführen, wieviele Stellungnahmen eingelangt sind und auf welche Punkte des Verordnungsentwurfes sie sich beziehenVRG seit 19.10.2010 weggefallen. Auf ihr Verlangen sind den Mitgliedern der Landesregierung vor Beschlußfassung in der Landesregierung die Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Bericht ist unverzüglich durch Anschlag an der Amtstafel der Landesregierung zu verlautbaren.

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