§ 10 Stmk. VRG (weggefallen)

Steiermärkisches Volksrechtegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.10.2010 bis 31.12.9999
Jedermann hat das Recht, in den Bericht über die allgemeine Begutachtung und in die eingelangten Stellungnahmen bis zur Kundmachung des Gesetzes oder der Verordnung Einsicht zu nehmen§ 10 Stmk. VRG seit 19.10.2010 weggefallen.

Stand vor dem 19.10.2010

In Kraft vom 01.01.1987 bis 19.10.2010
Jedermann hat das Recht, in den Bericht über die allgemeine Begutachtung und in die eingelangten Stellungnahmen bis zur Kundmachung des Gesetzes oder der Verordnung Einsicht zu nehmen§ 10 Stmk. VRG seit 19.10.2010 weggefallen.

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