§ 212a Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Die Vertragsbediensteten im Entlohnungsschema SII/Gesundheitsberufe werden in folgende Entlohnungsgruppen eingereiht:

1.

Entlohnungsgruppe sII/1:

Medizinisch technische Dienste, Hebammen, diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/Krankenpflegerinnen der höheren Führungsebene, Psychotherapeuten, Kunst- und Musiktherapeuten/Musiktherapeutinnen, Sporttherapeuten/Sporttherapeutinnen, Sozial-pädagogen/Sozialpädagoginnen, Erzieher/Erzieherinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen;

2.

Entlohnungsgruppe sII/2:

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/Krankenpflegerinnen der mittleren Führungsebene;

3.

Entlohnungsgruppe sII/3: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/Krankenpflegerinnen, Medizinisch technische Fachkräfte;

4.

Entlohnungsgruppe sII/4a:

Pflegefachassistenz, zahnärztliche Assistenz;

5.

Entlohnungsgruppe sII/4:

Assistenzberufe gemäß dem – Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG und dem Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG, geprüfte Sanitätshilfsdienste;

6.

Entlohnungsgruppe sII/5:

Ungeprüfte Sanitätshilfsdienste.

Anm§ 212a Stmk.: in der Fassung LGBl. Nr. 66/2017

L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.08.2023
Die Vertragsbediensteten im Entlohnungsschema SII/Gesundheitsberufe werden in folgende Entlohnungsgruppen eingereiht:

1.

Entlohnungsgruppe sII/1:

Medizinisch technische Dienste, Hebammen, diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/Krankenpflegerinnen der höheren Führungsebene, Psychotherapeuten, Kunst- und Musiktherapeuten/Musiktherapeutinnen, Sporttherapeuten/Sporttherapeutinnen, Sozial-pädagogen/Sozialpädagoginnen, Erzieher/Erzieherinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen;

2.

Entlohnungsgruppe sII/2:

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/Krankenpflegerinnen der mittleren Führungsebene;

3.

Entlohnungsgruppe sII/3: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/Krankenpflegerinnen, Medizinisch technische Fachkräfte;

4.

Entlohnungsgruppe sII/4a:

Pflegefachassistenz, zahnärztliche Assistenz;

5.

Entlohnungsgruppe sII/4:

Assistenzberufe gemäß dem – Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG und dem Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG, geprüfte Sanitätshilfsdienste;

6.

Entlohnungsgruppe sII/5:

Ungeprüfte Sanitätshilfsdienste.

Anm§ 212a Stmk.: in der Fassung LGBl. Nr. 66/2017

L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen.

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