Tiroler Nahversorgungssicherungsverordnung (T-NSV) Fundstelle (weggefallen)

Tiroler Nahversorgungssicherungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
Verordnung des Landeshauptmannes vom 21. Dezember 1999, mit der Ortsgebiete bezeichnet werden, in denen der Lebensmittelhandel durch Gastgewerbetreibende ausgeübt werden darf (Tiroler Nahversorgungssicherungsverordnung (T-NSV)

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 144 AbsFundstelle seit 31.12.2001 weggefallen. 3a der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 59/1999, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 18.01.2000 bis 31.12.2001
Verordnung des Landeshauptmannes vom 21. Dezember 1999, mit der Ortsgebiete bezeichnet werden, in denen der Lebensmittelhandel durch Gastgewerbetreibende ausgeübt werden darf (Tiroler Nahversorgungssicherungsverordnung (T-NSV)

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 144 AbsFundstelle seit 31.12.2001 weggefallen. 3a der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 59/1999, wird verordnet:

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