Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
In folgenden Ortsgebieten (Gemeinden bzw seit 31.12.2001 weggefallen. Ortsteilen von Gemeinden) dürfen Gastgewerbetreibende den Lebensmittelhandel, ausgenommen den Handel mit unter Abfindung hergestelltem Alkohol in verschlossenen Gefäßen, sowie den Handel mit sonstigen Artikeln des täglichen Bedarfes ausüben:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
In folgenden Ortsgebieten (Gemeinden bzw seit 31.12.2001 weggefallen. Ortsteilen von Gemeinden) dürfen Gastgewerbetreibende den Lebensmittelhandel, ausgenommen den Handel mit unter Abfindung hergestelltem Alkohol in verschlossenen Gefäßen, sowie den Handel mit sonstigen Artikeln des täglichen Bedarfes ausüben:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|