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(1) Das Schluchtenführerabzeichen hat demden in der Anlageden Anlagen 7 und 7a dargestellten MusterMustern zu entsprechen.
(2) Das Schluchtenführerabzeichen ist aus wasserbeständigem Material, kreisförmig mit einem Durchmesser von 80 mm herzustellen. Es zeigt einen rotfarbenen, sich abseilenden Schluchtenführer mit dunkelgrauer Schluchtumrandung und blauen Wasserelementen, umgeben von einem rot eingefassten weißen Rand, der die Inschrift „Schluchtenführer – Land Tirol“ bzw. „Schluchtenführerin – Land Tirol“ zu enthalten hat.
(1) Das Schluchtenführerabzeichen hat demden in der Anlageden Anlagen 7 und 7a dargestellten MusterMustern zu entsprechen.
(2) Das Schluchtenführerabzeichen ist aus wasserbeständigem Material, kreisförmig mit einem Durchmesser von 80 mm herzustellen. Es zeigt einen rotfarbenen, sich abseilenden Schluchtenführer mit dunkelgrauer Schluchtumrandung und blauen Wasserelementen, umgeben von einem rot eingefassten weißen Rand, der die Inschrift „Schluchtenführer – Land Tirol“ bzw. „Schluchtenführerin – Land Tirol“ zu enthalten hat.