§ 11 T-SOG (weggefallen)

Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
Ist in der Grundschule die Bildung von nach Schulstufen getrennten Klassen möglich, so können die Klassen mit einem getrennten Angebot von Schulstufen oder mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen geführt werden§ 11 T-SOG seit 31.08.2018 weggefallen. § 9 Abs. 3 lit. a ist sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 01.09.2017 bis 31.08.2018
Ist in der Grundschule die Bildung von nach Schulstufen getrennten Klassen möglich, so können die Klassen mit einem getrennten Angebot von Schulstufen oder mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen geführt werden§ 11 T-SOG seit 31.08.2018 weggefallen. § 9 Abs. 3 lit. a ist sinngemäß anzuwenden.

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