Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die schulautonome Festlegung von Eröffnungszahlen (§ 98a§ 99 T-SOG) obliegt dem Schulforum bzw seit 31.08.2018 weggefallen. dem Schulgemeinschaftsausschuß. Hinsichtlich der Beschlußerfordernisse gilt § 34 Abs. 3 zweiter Satz bzw. § 63 Abs. 4 zweiter Satz sinngemäß.
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(2) Die schulautonome Festlegung von Eröffnungszahlen (§ 98a§ 99 T-SOG) obliegt dem Schulforum bzw seit 31.08.2018 weggefallen. dem Schulgemeinschaftsausschuß. Hinsichtlich der Beschlußerfordernisse gilt § 34 Abs. 3 zweiter Satz bzw. § 63 Abs. 4 zweiter Satz sinngemäß.